Privat Rechtsschutz. Meine grüne Rechtsschutz­versicherung

Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei. Mit meiner privaten Rechtsschutzversicherung wähle ich neben dem Privat-Rechtsschutz auch den Beruf-, Verkehr- und Wohnungs-Rechtsschutz aus. Als Zusatzbausteine sind empfohlen der Spezial-Straf-Rechtsschutz und bei Bedarf der Cyber-Rechtsschutz.


Wähle zusätzlich einen oder mehrere Bausteine aus.
Selbstbeteiligung EXPERT PRESTIGE YOLIG
150 €
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300 €
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500 €
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Selbständige Tätigkeit (auch Nebenberuflich)

Ausschluss jeglicher gewerblicher Risiken

Online ist der Rechtsschutz nur ohne Absicherung jeglicher gewerblicher Risiken abschließbar. Bestätigen Sie dieses Feld mit 'Ja', dann wählen Sie einen Rechtsschutz ohne die Absicherung Ihrer selbständigen Tätigkeit. Möchten Sie Ihre Selbständigkeit versichern, wenden Sie sich bitte direkt an uns für ein individuelles Angebot.
Bitte trage hier die Anzahl der Fahrzeuge numerisch ein.
Die maximale Anzahl der versicherbaren Fahrzeuge beträgt 5.

Cyber-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz

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Deine Private Rechtsschutz­versicherung
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jährlich

(Gesamt-Versicherungsprämie inkl. Vers.-St.)

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Informationen zur Privaten Rechtsschutz­versicherung

Recht zu haben und Recht zu bekommen sind bekanntlich zwei paar Stiefel. Was immer das Leben mit sich bringt – Rechtsschutz zu haben zahlt sich aus. Verschuldet oder unverschuldet in eine Rechtsstreitigkeit in Deutschland oder wo anders in dieser Welt verwickelt zu sein kann nicht nur finanziell belasten, sondern auch gefährlich werden. Rechtsbeistand auf seiner Seite zu wissen beruhigt und löst die Konflikte im Sinne von Justitia. Je nach Lebensumstand empfiehlt sich die Rechtsschutzkombination aus Privat-(inkl. Mobilitäts-)/Berufs-/Verkehrs-/Miet-/Eigentums-Rechtsschutz und Spezial-Straf-Rechtsschutz für Studenten, Single, Familie oder Rentner/innen. Der Online-Angebots- und Abschlussrechner ist mit Informationen rund um den Versicherungsschutz ausgestattet. Bei weiteren Fragen bitten wir darum eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

 YOLIGPRESTIGE
 im Online AbschlussAbschluss nur nach individueller Anfrage
VersicherungssummeEuropa unbegrenzt weltweit 350.000,- EUREuropa unbegrenzt weltweit 500.000,- EUR
 
Strafkaution als Darlehen250.000,- EUR350.000,- EUR
 
GeltungsbereichEuropa sowie weltweit bei Urlaub, Dienst-/Geschäftsreisen ohne zeitliche BegrenzungEuropa sowie weltweit bei Urlaub, Dienst-/Geschäftsreisen ohne zeitliche Begrenzung
 
YOU LIVE IT GREEN - YOLIG  
Mobilitätsrechtsschutz - bei Verzicht auf eigenes Auto 
Ökopunkte - für Deinen grünen Lebensstil  
Studi-Rechtsschutz - Rabatt auf Deinen ersten Rechtsschutz für Studierende und Auszubildende 
100% Stromer (E-Auto) oder alternative Antriebe - Beitragsersparnis 
Rechtsschutz für Photovoltaik- und Windenergieanlagenja, Kostenübernahme bis 10.000,- EURja, Kostenübernahme bis 15.000,- EUR
Spende durch die DMB Rechtsschutz für jeden YOLIG-Vertrag 
 
Erweiterte Vorvertraglichkeitsregelungbei lückenlosem Übergang vereinfachte Abwicklung für Kunden , Deckung auch nach Ablauf der Nachhaftungbei lückenlosem Übergang vereinfachte Abwicklung für Kunden , Deckung auch nach Ablauf der Nachhaftung
 
Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich
Arbeits-RS auch bei angedrohter Kündigung
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr
Folgeereignistheorie sowie Stichentscheid
Weltweiter Internet-Rechtsschutz (Rechtsstreitigkeiten aus Online-Abschlüssen)
Cyber-RechtsschutzNein, kann zusätzlich zum Abschluss gebracht werdenNein, kann zusätzlich zum Abschluss gebracht werden
Beratungsbonus nach 3 schadenfreien Jahren bis zu 250,- EURbis zu 250,- EUR
Garantierter Einschluss von beitragsneutralen Leistungserweiterungen /-verbesserungen
 
DMB RECHT Serviceleistungen“  
Rechtsanwalt-Hotline des Versicherers | Telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälteja, unter Vorlage der Versicherungsscheinnummerja, unter Vorlage der Versicherungsscheinnummer
Mediation | Einigungshilfe für die Konfliktklärung ohne Gericht für alle Leistungsarten ohne Selbstbeteiligungja, ohne weitere Kostenja, ohne weitere Kosten
Benennung von spezialisierten Rechtsanwälten in Wohnortnähe mit bevorzugter Behandlungja, unter Vorlage der Versicherungsscheinnummerja, unter Vorlage der Versicherungsscheinnummer
Vorsorge-, Betreuungs- und Patientenverfügung über Vorsorge-Assistentja, individualisierte Verfügung online, mit Eintragung ins Vorsorge-Registerja, individualisierte Verfügung online, mit Eintragung ins Vorsorge-Register
Vorsorge-Assistent durch DMB Rechtsschutz zur Testamentserstellung
DMB Recht Forderungshilfe - Professionelles Forderungsmanagement und Bonitätsprüfung onlineja, im Vermieter-Rechtsschutz für Forderungen aus Mietverträgen, Auskünfte über potenzielle Mieterja, im Vermieter-Rechtsschutz für Forderungen aus Mietverträgen, Auskünfte über potenzielle Mieter
 
Verzicht auf Vorvertraglichkeit nach fünf Jahren Versicherungsdauer bei DMB Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrenja, Kostenübernahme bis 1.000,- EURja, Kostenübernahme bis 2.500,- EUR
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschtuz bereits im Widerspruchsverfahren
Selbstgenutzte Wohneinheiten in Deutschland bis zu zwei Wohneinheitenalle selbstgenutzten Woheinheiten
Selbstgenutzte Wohneinheit in Europa mitversichertja, eine Wohneinheit mit einer Kostenübernahme bis zu 10.000,- EURja, alle Wohneinheiten mit einer Kostenübernahme bis zu 20.000,- EUR; max. drei Schadenfälle pro Versicherungsjahr
Verzicht auf Selbstbehalt bei Erledigung durch anwaltliche Erstberatung
Mitversicherung der im Haushalt lebenden Eltern, Schwiegereltern und Großeltern im Ruhestand sowie Enkelkinder
Rechtsschutz bei bestimmten Kapitalanlagegeschäftenja, Kostenübernahme bis 20.000,- EURja, Kostenübernahme bis 20.000,- EUR
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten
! Herausragende Leistung !
ja, bis 1.500,- EURja, bis 3.500,- EUR
Mediation im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtja, tatsächliche Kosten bis max. 1.000,- EUR bei freier Wahl des Mediatorsja, tatsächliche Kosten bis max. 1.000,- EUR bei freier Wahl des Mediators
Rechtsschutz als Arbeitgeber für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse
Erweiterter Wohnungs-RS für Studenten/AZUBIS
Verkehrs-Rechtsschutz für volljährige Kinder in Ausbildung
Rechtsschutz für Phtotovoltaik- und Windenergieanlagenja, Kostenübernahme bis 10.000,- EURja, Kostenübernahme bis 10.000,- EUR
 
Arbeits-Rechtsschutz auch bei Aufhebungsvereinbarungenja, Kostenübernahme bis 1.000,- EURja, Kostenübernahme bis 2.500,- EUR
Übernahme Rechtsanwalts-Reisekosten zum VN bzw. Familie bei vermindeter Mobilität ! Herausragende Leistung !ja, innerhalb Deutschlands ja, innerhalb Deutschlands
Rechtsschutz im gerichtlichen Betreuungsverfahrenja, bis 3.500,- EUR
Erblasser-Beratung bei Dreas-Disease (schwere Krankheit)ja, bis 3.500,- EUR
Erweiterter Privat-Rechtsschutz im Ruhestand (Ruhestands-Berufs-Rechtsschutz)
Beitragsfreistellung bei voller Erwerbsminderung bis zu einem Jahr
Rechtsschutz bei Park- und/oder Halteverstoß, bei denen Punkte drohen
Verkehrs-Rechtsschutz für außerhalb Deutschlands zugelassene Fahrzeuge
Rechtsschutz für Studienplatzklage (Wartezeit 12 Monate)

Diese Leistungsübersicht stellt Greensurance® unverbindlich und ohne Präjudiz für die Vergangenheit sowie Zukunft vor. Es gelten ausschließlich die aktuellen Versicherungsbedingungen (ARB = Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) des Versicherers. Die Versicherungsbedingungen erhältst Du bei der Online-Angebotserstellung und nochmals mit Online-Abschluss Deiner Rechtsschutzversicherung. Bitte beachte im Rechtsschutzfall, dass ausschließlich Dein Wording, also Deine Versicherungsbedingungen aus dem Versicherungsschein Gültigkeit haben. Bei Fragen und für Anregungen stehen wir Dir, der Versicherer sowie die telefonische Beratungshotline des Versicherers zur Verfügung. Im Rahmen der eingeschränkten Marktübersicht von Greensurance® stellen wir Dir zum Online-Abschluss ausschließlich den grünen Rechtsschutztarif YOLIG plus den Spezial-Straf-Rechtschutz sowie Cyber-Rechtschutz zur Verfügung. Sollten weitere Rechtsschutz-Leistungsarten (z.B. Leistungen aus dem Tarif Prestige) gewünscht sein, wende Dich bitte per E-Mail an Greensurance® über die E-Mail-Adresse: kontakt@greensurance.de. Vielen Dank!

Über den Rechtsschutz-Tarif YOLIGYOU LIVE IT GREEN erhältst Du Rechtsschutzbedingungen, die um Aspekte der Nachhaltigkeit erweitert wurden.

YOLIG-Highlights sind:
  • Versicherungssumme unbegrenzt, außerhalb Europas 350.000,- EUR
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • Mobilitäts-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz (sofern gewählt): Auch ohne Verkehrs-Rechtsschutz unterwegs abgesichert beim gewerblichen Car-Sharing, als Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern, als Fahrgast in öffentlichen Bus- und Bahnverkehr, als Skater, Reiter und Fußgänger
  • Rechtsschutz für solarthermische Anlagen und Photovoltaikanalgen bis 29 kWP und eigenen Kleinwindkraftanlagen – Kostenübernahme bis 10.000,- Euro
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, Kostenübernahme bis 1.500,- EUR

YOLIG kombinierbar mit Spezial-Straf-Rechtsschutz:
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs, Vorschriften des Strafrechts verletzt zu haben
  • Auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten (solange keine Verurteilung erfolgt)
  • Für den Vorwurf von Verbrechen und Vergehen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit
  • Zeugenbeistand
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten

Besonderheiten YOLIG – die der Versicherer garantiert:
  • Jeder YOLIG-Vertrag unterstützt den Umwelt- und/oder Klimaschutz. Durch Spenden der DMB Rechtsschutz für jedes Versicherungsjahr und zusätzlich bei Schadenfreiheit.
  • Klimafreundlicher Vertrag – die DMB Rechtsschutz stellt die unvermeidbaren Klimagase klimafreundlich durch Kompensation
  • Klimafreundliche Bearbeitung – mit dieser Online-Strecke wird auf Papier verzichtet. Weiterhin bevorzugt der DMB Rechtsschutz die Kommunikation per E-Mail oder Telefon. Um die Umwelt zu schützen, wird so weit wie möglich auf Papier verzichtet.

YOLIG – inklusiv:
  • DMB Recht Hotline: Telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte. Für alle Rechtsgebiete, auch bei nichtversicherten bzw. nicht versicherbaren Risiken – ohne Zusatzkosten.
  • DMB Recht E-Mail: Fragen zu rechtlichen Problemen rund um die Uhr – mailen.
  • DMB Recht Einigungshilfe: Konfliktklärung ohne Gericht (Mediation) – immer ohne weitere Selbstbeteiligung
  • Vorsorge-Assistent: Vorsorge-, Betreuungs- und Patientenverfügung kostenlos online erstellen.

YOLIG mit Ökopunkten:
  • Nachhaltige Handlungen werden mit Ökopunkten belohnt
  • Jeder Ökopunkt reduziert die Versicherungsprämie um ein Prozent


Die hier beschriebenen Leistungsbeschreibungen dienen der Veranschaulichung und sind stark verkürzt wiedergegeben. Maßgegend sind ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen, Zusatzklauseln und Annahmerichtlinien sowie der ausgewählte und im Versicherungsschein dokumentierte Leistungsumfang.
in allen rechtlichen Fragen – auch schon bevor ein Rechtsstreit entsteht –
Der Tarif YOLIG wird von der DMB Rechtsschutz angeboten und bietet »Erste Hilfe« bei Rechtsfragen über:

YOLIG – DMB Recht-Hilfe
Die Soforthilfe für VersicherungsnehmerInnen und mitversicherte Personen (Familie) bei allen rechtlichen Fragen. Auch schon bevor ein Rechtsstreit entsteht.
  • Einfach und schnell Rechtsberatung von unabhängigen Anwälten
  • Sofort und ohne weitere Kosten
  • In allen Rechtsgebieten, auch in nicht versicherten oder nicht versicherbaren
  • Deutschlandweit gebührenfrei – während geregelten Tageszeiten von Montag bis Freitag

YOLIG – DMB Recht-E-Mail
Rechtsfragen kannst Du als VersicherungnehmerIn jederzeit unter Angabe Deiner Versicherungsscheinnummer via folgendem Link stellen: https://www.dmb-rechtsschutz.de/mail.

In einfach gelagerten Fällen kann der eigene Anwalt direkt online beauftragt werden.

YOLIG – DMB Recht Einigungshilfe
Häufig können Konflikte mithilfe eines neutralen Mediators schnell und im Sinne der Nachhaltigkeit beigelegt werden. Eigenverantwortlich können mit mediativer Unterstützung oft einvernehmliche Lösungen gefunden werden, die Deinen Geldbeutel und Deine Nerven schonen.

Reicht die Mediation nicht aus, nennt Dir Dein Rechtsschutzversicherer auf Wunsch einen spezialisierten Anwalt vor Ort. Mit lokaler Rechtsberatung steigen Deine Chancen vor Gericht

DMB Recht – Service für eine unbekümmerte Zukunft
Für den Fall der Fälle Personen mit Vollmachten für die Berücksichtigung des eigenen Willens ausgestattet zu haben – unbezahlbar. Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG unterstützt Dich als VersicherungsnehmerIn kostenlos die wichtigsten Vorsorge-Unterlagen zu erstellen.

Über den Vorsorge-Assistenten kannst Du ganz leicht online -in wenigen Schritten Deine individuelle Vorsorge-Verfügung erstellen, z.B. die Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Der Vorsorge-Assistent findet sich unter folgendem Link: https://www.dmb-rechtsschutz.de/vorsorge-assistent

YOLIG – im digitalen Versicherungsmanager
Wir stellen Dir mit Abschluss Deines Versicherungsvertrages einen kostenlosen »Digitalen Versicherungsmanager« zur Verfügung. Deine Abschlussdokumente findest Du unter »Mein Konto«. Hier hast Du Die Möglichkeit Deine Ökopunkte einzusehen, weitere Versicherungen abzuschließen und Deine Versicherungsverträge zu verwalten. Auch findest Du Deine*n Ansprechpartner*in für Versicherungsfragen.

Wie folgt werden die Leistungsarten der Rechtsschutzarten beschrieben. Bitte beachte: diese Beschreibung dient nur der Orientierung welche Leistungsarten es gibt und wie diese in der Regel ausformuliert werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die Leistungsarten als versichert gelten, die lt. Angebot im Antrag hinterlegt werden und dann über den Versicherer versichert werden.

LeistungsartenBeschreibung
Schadenersatz-RechtsschutzGeltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen
Arbeits-RechtsschutzWahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche innerhalb des Geltungsbereichs
 - Zusatz zum Arbeits-Rechtsschutz
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber innerhalb hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse, sofern die gesetzliche Anmeldepflicht hierfür erfüllt ist. Erfasst werden auch Voll- oder Teilzeitkräfte, die im Privathaushalt für den Versicherungsnehmer und/oder mitversicherte Personen vertraglich vereinbarte Pflegeleistungen erbringen
 - Zusatz zum Arbeits-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, mit der ein Beschäftigungsverhältnis und sich daraus ergebenden Ansprüche erledigt sind. Der Rechtsschutzversicherer trägt hier Kosten bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro.
Rechtsschutz im Vertrags- und SachenrechtWahrnehmung rechtlicher Interessen aus (auch über Internet im eigenen Namen und Interesse abgeschlossenen) privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz enthalten ist und kein Zusammenhang besteht mit der Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Steuer-RechtsschutzWahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
 - Zusatz zum Steuer- Rechtsschutz
Für Verfahren im Zuständigkeitsbereich der deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichte in steuer- und abgaberechtlichen Streitigkeiten bereits das vorgeschaltete Einspruchsverfahren. Der Rechtsschutz-Versicherer trägt hier Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,- Euro.
Sozial-RechtsschutzWahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls (Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen)
 Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
 Wahrnehmung rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers vor deutschen Sozialgerichten als Arbeitgeber innerhalb hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse, sofern die gesetzliche Anmeldepflicht hierfür erfüllt ist. Erfasst werden auch Voll- oder Teilzeitkräfte, die im Privathaushalt für den Versicherungsnehmer und/oder mitversicherter Personen vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Der Rechtsschutz beginnt bereits im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.
Verwaltungs-RechtsschutzWahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen)
 Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz)
Disziplinar- und Standes-RechtsschutzFür die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Straf-RechtsschutzFür die Verteidigung des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Rechtsschutz-Versicherer die Kosten zu erstatten, die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
 Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
 Es besteht also kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf 1) eines Verbrechens in jedem Fall; 2) eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidigung, Betrug, Diebstahl). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfs noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
SPEZIAL-STRAF-RECHTSCHUTZ (SSF)Auf besondere Vereinbarung [Empfehlung Greensurance®]
Gegenstand der VersicherungDer Versicherer übernimmt lt. Leistungsumfang (s. dort) aufgeführte Kosten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes-, disziplinar- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren, wenn in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Versicherte ermittelt wird, Versicherte beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden oder standes- oder disziplinarrechtliche Verfahren gegen Versicherte eingeleitet werden.
Umfang der Versicherung"Der Versicherungsschutz umfasst den Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des STRAFRECHTS. In Verfahren wegen des Vorwurfs einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat besteht Rechtsschutz, soweit der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist (sowie mitversicherter Personen lt. Versicherungsbedingungen). Wird rechtskräftig festgestellt, dass die versicherte Person die Straftat vorsätzlich begangen hat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. In diesem Fall ist die versicherte Person verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer die Kosten zu erstatten, die von ihr für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen wurden. Dies gilt nicht bei Abschluss des Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl.
 Der Versicherungsschutz umfasst den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.
 Der Versicherungsschutz umfasst den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
 Der Versicherungsschutz umfasst die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt bei der Vernehmung einer versicherten Person als Zeuge, wenn diese Person die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand).
 Der Versicherungsschutz umfasst die verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zur Unterstützung der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Voraussetzung für den Anspruch auf Spezial-Straf-RechtsschutzAnspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls innerhalt des versicherten Zeitraums. Als Auslöser eines Rechtsschutzfalls gilt: a) in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörden als solches verfügt ist; b) in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren die Einleitung dieser Verfahren gegen den Versicherten; c) für den Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherten zur Zeugenaussage durch die Strafverfolgungsbehörde.
Örtlicher Geltungsbereich (SSF)Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten.
LeistungsumfangDer Versicherer trägt die auferlegten Kosten der vom Rechtsschutz umfassten Verfahren lt. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen [ARB] - Sonderbedingungen SSR
 Der Versicherer trägt die Kosten eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts bis zu den Höchstbeträgen lt. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen [ARB] - Sonderbedingungen SSR
 Der Versicherer trägt die gesetzlichen Kosten für notwendige Reisen des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungsbehörde (Sublimit lt. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen [ARB] - Sonderbedingungen SSR
 Der Versicherer trägt die Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, die für seine Verteidigung erforderlich sind - Gebühren lt. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen [ARB] - Sonderbedingungen SSR
 Der Versicherer trägt die Kosten für die gesetzliche Vergütung des für den gegnerischen Nebenkläger tätigen Rechtsanwalts, soweit der Versicherte durch deren Übernahme eine Einstellung des gegen ihn anhängigen Strafverfahrens erreicht hat, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbestand.
 Der Versicherer trägt die Reisekosten des Versicherten an den Ort des ausländischen Gerichts, wenn diese das persönliche Erscheinen angeordnet hat, bis zu den Höchstbeträgen lt. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen [ARB] - Sonderbedingungen SSR
 Der Versicherer sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die dabei anfallenden Kosten.
 Der Versicherer sorgt für die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Kaution, die gestellt werden muss, um den Versicherten einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Zur Rückzahlung der vom Versicherer geleisteten Kaution ist neben dem beschuldigten Versicherten auch der Versicherungsnehmer verpflichtet, sofern er mit der Kautionsleistung des Versicherers einverstanden war.
 Der Versicherer zahlt in jedem Rechtsschutzfall höchstens die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme und übernimmt zusätzlich höchstens die vereinbarte Strafkaution; dies gilt auch, wenn dem Versicherungsnehmer aufgrund desselben Rechtsschutzfalles neben den Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts aus einem Versicherungsvertrag nach den Bedingungen des Rechtsschutzversicherers zustehen (s. dort).
 Zu beachten ist, dass Zahlungen zugunsten des Versicherungsnehmers und versicherter Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalls zusammengerechnet werden. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzFür die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit, oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und ErbrechtJe nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt darüber hinaus bei der anwaltlichen Tätigkeit, die über die Beratung hinausgeht entweder 1) die gesetzliche Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen und in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im außergerichtlichen Bereich bis zu einem Höchstbetrag von (bitte Tarif beachten) nicht jedoch die Kosten aufgrund gerichtlicher Interessenswahrnehmungen und nicht im Zusammenhang mit Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder 2) bei außergerichtlicher Konfliktlösung durch Mediation die Vergütung des Mediators bis zu einem Höchstbetrag von (bitte Tarif beachten). sind nicht versicherte Personen als Partei am Mediationsverfahren beteiligt, trägt der Versicherer die Kosten anteilig im Zahlenverhältnis der versicherten zu der/n nicht versicherten Person/en. Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist.
Opfer-RechtsschutzVersichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für die versicherte Person als Nebenklägerin einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage, als Verletztenbeistand im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetzt (OEG), vorausgesetzt, die versicherte Person ist Oper einer rechtswidrigen Tat nach den 1) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 2) Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, 3) Straftaten gegen die persönliche Freiheit, 4) Straftaten gegen das Leben. Ist eine versicherte Person durch eine der oben genannten Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, der Eltern, Kinder und Geschwister des Opfers als Nebenkläger. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen kann.
Wohnungs- und Grundstücks-RechtsschutzFür die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf zwei innerhalb Deutschlands vom Versicherungsnehmer und dessen Ehe-/Lebenspartner selbstgenutzte Wohnungen/Grundstücke nebst der dazugehörigen Garage/dem Stellplatz sowie zusätzlich einer ausschließlich für private Zwecke selbstbewohnten Zweitwohnung (z.B. Ferienwohnung/-haus) außerhalb Deutschlands im Geltungsbereich (lt. Tarif ARB), nicht jedoch wenn die Zweitwohnung außerhalb der europäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gelegen ist. Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten je Rechtsschutzfall (lt. ARB) im Zusammenhang mit der für private Zwecke selbstbewohnten Zweitwohnung außerhalb Deutschlands im Geltungsbereich (s. dort) bis zu einem Höchstbetrag von (s. Offerte ARB).
 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das von einem der minderjährigen oder volljährigen Kinder des Versicherungsnehmers und/oder seines Lebenspartners am Ausbildungsort und während der Schulzeit oder der unmittelbar anschließenden beruflichen Erstausbildung selbstbewohnt wird, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies gilt entsprechend auch für die genannten Kinder als Mieter oder Eigentümer eines Objekts, nicht jedoch als Mieter des Versicherungsnehmers oder einer der mitversicherten Personen. Eine Wohneinheit zuzurechnende Garage oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Ausgeschlossene RechtsangelegenheitenBeschreibung
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit:Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrungen oder Erdbeben;
 Schäden, die durch Bio-, Nano- oder Gentechnologie entstanden sind sowie Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind;
 Bergbauschäden oder Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken oder Gebäuden;
 dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks oder eines Gebäudes oder Gebäudeteils, soweit diese vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird;
 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;
 der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;
 der Finanzierung eines der vorbenannten baulichen Vorhaben;
 Fracking
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;
 aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht;
 aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen;
 in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Design-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie Arbeitnehmererfindungen, technischen Verbesserungsvorschlägen bzw. einem betrieblichen Vorschlagswesen;
 aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht;
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammengang mit:Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen und Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften, Beteiligungen an Abschreibungsgesellschaften und geschlossenen Fonds sowie deren Fremdfinanzierung und jegliche Formen der Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins. Es besteht somit auch kein Rechtsschutz für den Erwerb oder die Veräußerung von Kryptowährungen oder für Verträge, die mittels Kryptowährungen finanziert werden oder auf Kryptowährungen aufbauen;
 dem Erwerb , der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen jeder Art. Ausgenommen hiervor sind: (a) Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollen, sowie (b) Kapitalanlagen 1) auf die die Vorschriften des Fünften Vermögensbildungsgesetztes anzuwenden sind (sogenannten 'vermögenswirksamen Leistungen', 2) für die Zulagen nach dem Altersvermögensgesetz gewährt werden (sog. 'Riester-Rente'), 3) in Form privater Rentenversicherungen, wenn sie die besondere Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben erfüllen (sog. Rürup-Rente'), 4) auf Tages- oder Festgeldkonten, 5) in Form von Spareinlagen (z.B. Sparkonto, Sparbrief, vermögenswirksamer Sparvertrag, Prämiensparvertrag, Sparplan), sofern der Gerichtsstand im Streitfall innerhalb des Geltungsbereichs der Versicherungsbedingungen liegen, (c) oder Kapitalanlagegeschäfte in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen nur der nachfolgenden Art, sofern der Gerichtsstand im Streitfall innerhalb des Geltungsbereichs der Versicherungsbedingungen liegen: 1) Wertpapiere in Form von Aktien, Anleihen als festverzinsliches Wertpapier oder Rentenpapier oder Schuldverschreibungen oder Obligationen, Pfandbriefe, Fondsanteile, Zertifikate, 2) Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, 3) Kapitalbeteiligungen an stillen Gesellschaften sowie Genossenschaften, 4) Namensschuldverschreibungen und deren Finanzierung, 5) Lebens- und Rentenversicherungen, auch diejenigen, die fondsgebunden, index-, zertifikats-, oder derivatbasiert sind oder 6) Ansparverträge oder Sparpläne, auch diejenigen, die fondsgebunden, index-, zertifikats-, oder derivatsbasiert sind. Voraussetzung ist, dass bei einer Kapitalanlage, die einem Rating unterzogen ist, zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Investmentgrade vorgewiesen werden kann, das von einer externen Ratingagentur wie Moody`s, Standard & Poor`s, Fitch oder DBRS vorgenommen worden ist. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt für versicherte Leistungen die Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag lt. Versicherungsbedingungen (s. dort). Dieses Sublimit (Höchstbetrag) gilt auch für die Summe dieser Leistungen zugunsten mehrerer versicherter Personen, wenn sich die Interessenswahrnehmung aller auf ein Anlageprodukt bezieht.
 dem Widerruf von Versicherungsverträgen oder Darlehensverträgen die vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen bzw. aufgenommen wurden;
 dem Widerruf sämtlicher Verträge , der auf eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung gestützt sind;
 aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz gemäß Bedingungen besteht;
 aus dem Rechtsschutzversicherungs-Vertrag gegen den Versicherer selbst oder das für diesen tätige Schadenabwicklungsunternehmen;
 wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt;
 Angelegenheiten aus dem Asyl-, ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht;
 Regelungen zur Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II - z.B. Bürgergeld)
 der Vergabe von Studienplätzen; mit beruflicher Ausbildungs- und Aufstiegsförderung; mit und aus dem Bereich des Prüfungsrechts für Hochschulabschlüsse;
 in Verwaltungsverfahren, die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von Immissionsschutz- und Atomgesetzen; (i) (Hinweis Greensurance®: s. Text auf INTERNER LINK
 der Verbreitung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut oder Tieren und deren Erzeugnisse, soweit die Verbreitung im Zusammenhang mit einer landwirtschaftliche, gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers steht und Behörden vor dem Konsum der Erzeugnisse warnen,
 Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese direkt auf den Versicherungsnehmer anwendbar sind;
 Wirtschaftssanktionen, Handelssanktionen, Finanzsanktionen oder Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diese nicht europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegen stehen und sie direkt auf den Versicherungsnehmer anwendbar sind;
 im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonstigen sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen, sofern diese durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person vorgenommen oder veranlasst wurden oder vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen;
Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
 in Verfahren vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen, soweit es sich nicht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen von Bediensteten internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen handelt;
 in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll;
 in ursächlichem Zusammenhang mit Insolvenzverfahren über das Vermögen anderer, an denen der Versicherungsnehmer als Gläubiger beteiligt ist; ausgenommen hiervon ist die Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle;
 in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten;
 in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes;
 mehrerer Versicherungsnehmer desselben Rechtsschutzversicherungs-Vertrages untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer;
 sonstiger Lebenspartner (nichteheliche und nicht eingetragene Lebenspartner, gleich welches Geschlechts) untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung;
 aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtschutzfalls auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind;
 aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen oder aus einer Haftung für Verbindlichkeiten anderer Personen;
 soweit in den Leistungsarten - Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie zur Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat oder mit einem vorsätzlichen und rechtswidrig herbeigeführten Rechtsschutzfall besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet, die vom Rechtsschutzversicherer erbracht wurden.
 
Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit - StichentscheidDer Rechtsschutzversicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn in einem der Fälle des Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-Rechtsschutz sowie zur Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist. Mutwillig liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versicherungsgemeinsacht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
 Hat der Versicherer die Leistungspflicht vereint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung des Rechtsschutzversicherers nicht zu, kann der Versicherungsnehmer den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers veranlassen, gegenüber dieser eine begründete Stellungnahme abzugeben, ob die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich abweicht.
 Der Rechtsschutzversicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen der der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme (begründete Stellungnahme s. oben) abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vom Rechtsschutzversicherer gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
 
SPEZIAL-STRAF-RECHTSCHUTZ (SSF) 
Versicherungsschutz besteht aufgrund der Zusatzvereinbarung Sonderbedingungen zu den ARB Spezial-Straf-Rechtsschutz nicht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung:einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts als Führer oder Halter eines Motorfahrzeugs,
 einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Kartellverfahren verfolgt wird;
 einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst wird;
 der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB) oder der Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 b StGB).
Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Verfahren:wegen der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;
 in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr oder inneren Unruhen;
 des Hochverrats (z.B. gegen Bund und Land);
 der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates;
 des Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit
Kein Versicherungsschutz besteht:für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei dem Vorwurf der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubs
 für die gesetzlichen Vertreter/Organe juristischer Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, sofern der Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten Bereich abgeschlossen worden ist. Hiervon nicht betroffen sind ehrenamtliche Tätigkeiten.
AnwaltssucheDein Rechtsschutzversicherer hilft Dir gerne bei der Suche nach einem Anwalt. Dieser vermitteln Dir erfahrene und erfolgreiche Anwaltsbüros in der Nähe Deines Wohnorts. In den empfohlenen Anwaltsbüros wirst Du fachlich gut vertreten. Die Abwicklung des Mandats ist mit einem Höchstmaß an Aufmerksamkeit für Dich und Deinen Probleme verbunden. Selbstverständlich kannst Du auch weiterhin selbst einen Anwalt Deines Vertrauens aussuchen. Du erreichst den anwaltlichen Service unter der deutschlandweit gebührenfreien Rufnummer 0800/36273248 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr.
AuslandsschadenAuslandsschaden bedeutet, dass Dein Rechtsschutzfall sich außerhalb Deutschlands (Geldungsbereich beachten) ereignet. Wir übernehmen die Vergütung eines für Dich tätigen und am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines in Deiner Nähe niedergelassenen deutschen Rechtsanwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts am Ort des ausländischen Gerichts ist aber meistens empfehlenswerter. Liegt dieses Gericht mehr als 100 km von Deiner Wohnung entfernt, übernimmt die DMB Rechtsschutz zusätzlich auch die Vergütung eines deutschen Rechtsanwalts in Deiner Nähe, der für Dich den Kontakt zum Anwalt am Gerichtsort hält.
Ausschlüsse z.B. BaurechtAuch in der Rechtsschutzversicherung ist nicht jedes denkbare Risiko versicherbar, da der Versicherungsschutz sonst zu bezahlbaren Tarifen nicht möglich wäre. Innerhalb der grundsätzlich versicherten Rechtsgebiete sind einige spezielle Risiken ausgeschlossen, die zumeist nur eine kleine Zahl der Versicherten betreffen. So ist das kostenmäßig völlig unüberschaubare „Baurisiko“ nicht versicherbar. Für Streitigkeiten aus dem Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, z.B. Ehescheidungs-, Unterhalts- und Erbauseinandersetzungs-Verfahren gilt das Gleiche. Zweck der Ausschlüsse ist natürlich, den Versicherungsbeitrag für einen möglichst breiten Kundenkreis attraktiv zu halten.
E-Bikes mit Versicherungskennzeichen auch E-ScooterFür Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit der Nutzung eines E-Scooters wird der Verkehrs-Rechtsschutz benötigt, da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten. Für Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit E-Bikes wird der Verkehrs-Rechtsschutz benötigt, wenn für das E-Bike ein Versicherungskennzeichen notwendig ist.
ErbrechtErbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und denjenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Dir ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Dir meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Deiner (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt.
Familienrecht (z.B. Scheidung)Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen kannst Du Dir eine Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Dir zumeist schon für Dein weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Deine Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z.B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.
GeltungsbereichDu genießt Rechtsschutz für weltweit eingetretene Rechtsschutzfälle. Für die Entscheidung Deines Rechtsschutzfalls muss allerdings ein Gericht oder eine Behörde in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zuständig sein. Auch die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira zählen noch zu diesem Bereich. Für manche Risiken, die durch zeitlich begrenzte Urlaubsreisen außerhalb dieser Gebiete (z.B. in Ostasien) entstehen, können auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung vor Ort abgedeckt sein. Wegen der Unabwägbarkeit der Höhe von Schäden hierdurch (oft völlig andere Gebührenregeln, mancherorts gar keine Regeln) ist der zu übernehmende Höchstbetrag, die Versicherungssumme, begrenzt.
HotlineUnter der deutschlandweit gebührenfreien Servicenummer 0800/36273248 hast Du die schnelle Verbindung zu einem unabhängigen und erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser informiert Dich über Deine rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer für Dich kostenlosen telefonischen Beratung. Du erhältst eine Erstauskunft zu allen Rechtsgebieten, auch wenn die entsprechenden Risiken nicht bei Deinme Versicherer - der DMB Rechtsschutz versichert sind. Du erreichst den Service von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr.
KautionKautionen stellen wir für Dich bis zum vereinbarten Höchstbetrag als Darlehen zur Verfügung, wenn Dir Strafverfolgungsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft, Beschlagnahme einer Sache) drohen, um diese einstweilen abzuwenden.
Korrespondenz-AnwaltGebräuchlicher Begriff für einen Rechtsanwalt mit Büro in Deiner Nähe, der für Dich einen Rechtsstreit an einem weiter entfernten Gericht führt und mit einem zweiten, dort zugelassenen Rechtsanwalt für Dich korrespondiert oder sogar federführend Deine Sache bearbeitet. Ist das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde mehr als 100 km Luftlinie von Deiner Wohnung entfernt, ist auch eine dadurch entstehende zusätzliche Anwaltsvergütung versichert.
Kosten auslösende MaßnahmeKosten auslösende Maßnahme ist jedes Verhalten eines Beteiligten in einer Rechtsangelegenheit, das sofort oder später zu einer Rechnung von Anwalt oder Gericht führt. Wenn Du Dich sich zu einer Zivilklage gegen jemanden entschließt und Deinem Anwalt den Auftrag für Deine Vertretung erteilst, verdient dieser bereits bei Entgegennahme dieses Auftrags seine erste Gebühr, die Du ganz sicher später – wenn nicht sofort – auf einer Rechnung wiederfindest. Das ist bereits eine Kosten auslösende Maßnahme, ebenso wie der Auftrag an Deinen Anwalt, Dich gegen die Klage eines anderen zu vertreten oder für Dich ein Rechtsmittel einzulegen.
KündigungZur Beendigung des Versicherungsvertrages ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt für Dich und den Versicherer drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Du hast außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz versagt haben sollten, was hoffentlich nicht vorkommt.
Lebenspartner/inDein/e Lebenspartner/in genießt als mitversicherte Person (auch wenn Ihr nicht gemeinsam im gleichen Haushalt lebt) den gleichen Versicherungsschutz wie Du selbst, wenn dies aufgrund Deiner Angaben vor Vertragsabschluss im Versicherungsschein vermerkt ist. Kommt nach Vertragsbeginn als Single ein/e Lebenspartner/in hinzu, den/die Du mitversichern möchstest, gebe möglichst bald eine ansonsten formlose Mitteilung in Textform an die DMB Rechtsschutz ab.
Internet-RechtsschutzEin inzwischen häufig verwendeter Begriff für ein Risiko, das sich hauptsächlich aus Verträgen ergibt, die über eine Internetverbindung, also „online“ abgeschlossen wurden. Die meisten Streitigkeiten wegen nicht erfüllter Vertragspflichten fallen unter den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Mitversicherte Personen (z.B. Kinder während des Studiums)Mitversicherte Personen sind z.B. im Rechtsschutz für Mehrpersonenhaushalte neben Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin bzw. Lebenspartner die eigenen minderjährigen Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder). Auch nicht verheiratete und nicht in Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder (und Adoptivkinder) sind in bestimmten Bereichen mitversicherbar, solange sie noch keine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Während eines Studiums im Anschluss an die Schulzeit wären sie z.B. noch mitversichert.
ObliegenheitenObliegenheitsregelungen müssen leider sein und gibt es bei allen Versicherungsarten. Sie regeln bestimmte Pflichten des Versicherten gegenüber dem Versicherungsunternehmen. In der Rechtsschutzversicherung musst Du als Versicherungsnehmer z.B. Deinem Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten, schon allein, damit er Deine Chancen zutreffend beurteilen kann. Wir müssen auch über einen Rechtsschutzfall frühzeitig unterrichtet werden, natürlich auch wahrheitsgemäß. Vor Kosten auslösenden Maßnahmen (siehe dort) solltest Du Rücksprache mit Deinem Versicherer aufnehmen, damit dieser überprüfen kann, ob ein Versicherungsschutz in Frage kommt, im Grunde also alles Selbstverständlichkeiten.
Rechtsberatung | Telefonische ErstberatungUnter der deutschlandweit gebührenfreien Servicenummer 0800/36273248 hast Du die schnelle Verbindung zu einem unabhängigen und erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser informiert Dich über Deine rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer für Dich kostenlosen telefonischen Beratung. Du erhätst eine Erstauskunft zu allen Rechtsgebieten, auch wenn die entsprechenden Risiken nicht versichert sind. Du erreichst den DMB Rechtsschutz-Service von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr.
ReisekostenReisekosten zu einem ausländischen Gericht oder einer ausländischen Behörde ersetzen wir Dir, wenn Du als Beschuldigter oder Partei eine Ladung dorthin erhalten hast. Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Gebührensätze für deutsche Rechtsanwälte, die auch im RVG festgelegt sind. In der Regel kannst Dur damit ausreichend komfortabel reisen.
RVGDas Akronym RVG ist die Abkürzung für RechtsanwaltsVergütungsGesetz. Hierin ist festgelegt, wie Rechtsanwälte in den verschiedenen Tätigkeitsgebieten ihr Honorar zu berechnen haben. Z.B. ist in Zivilsachen die Höhe des Anwaltshonorars vom Streitwert abhängig, in Strafsachen gilt ein Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Honorar sich bewegen muss.
Erweiterter-Straf-RechtsschutzDie Leistungen des SSR gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Spezialisierte Rechtsanwälte (Strafverteidiger) kümmern sich auf Honorarbasis um die Verteidigungsstrategie, eigenbeauftragte qualifizierte Gutachter unterstützen auf Honorarbasis die Verteidigung. Rechtsschutz besteht bei der DMB Rechtsschutz auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten (z.B. schwere Körperverletzung, Beleidigung, Betrug, Untreue, Diebstahl), solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Die DMB Rechtsschutz übernimmt die Kosten im Rahmen der versicherten Leistungen. Die Versicherungssumme ist im privaten Bereich unbegrenzt.
Schadenfreiheits-Beratungsbonus Besteht der Versicherungsvertrag bei der DMB Rechtsschutz seit mindestens drei Jahren und es wurde durch Dich noch keine Kostendeckungsanfrage bei der DMB Rechtsschutz gestellt, so werden einmalig Kosten bis zu 250,– Euro für eine Erstberatung für Dich als Versicherungsnehmer übernommen, auch wenn (noch) keine Leistungspflicht besteht. Voraussetzung ist zudem, dass sich die Beratung auf eine unter den Versicherungsschutz fallende Leistungsart bezieht.
SelbständigkeitDer Rechtsschutz für Privatkunden kann auch abgeschlossen werden, wenn Du selbst und/oder Dein ehelicher/ eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstige/r Lebenspartner/in eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausübt. Es besteht dann jedoch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
StreitwertDer Streitwert spielt eine Rolle in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und bezeichnet als Grundlage für Kostenberechnungen das in Geld bemessene Interesse einer Partei an der Sache. Ganz einfach ist es, wenn Du von Deinem Gegner eine bestimmte Zahlung verlangst. Dann ist dieser Betrag der Streitwert. Verlangst Du die Herausgabe einer Sache, dann ist es deren aktueller Marktwert. Willst Du, dass Dein Gegner ein bestimmtes Verhalten unterlässt, z.B. Ruhestörungen, Belästigungen o.Ä., dann wird der Streitwert vom Gericht nach bestimmten Erfahrungssätzen geschätzt.
Verkehrs-RechtsschutzVerkehrsrechtsschutz ist ein weiter Begriff/Oberbegriff, je nach Zusammenhang mit unterschiedlicher Reichweite. Einerseits werden bestimmte Alltagsrisiken, wegen denen es oft Probleme gibt, als versichert aufgezählt. Andererseits sind diese bestimmten Objekten (Fahrzeugen) und Eigenschaften zugeordnet (z.B. mal als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, mal als Fußgänger, Skater, Reiter oder Radfahrer, mal als Insasse eines Fahrzeugs usw.). Viele der Risiken, Objekte und Eigenschaften sind in den einzelnen Risikokombinationen unterschiedlich enthalten. Die umfangreichste enthält die bei Rechtsschutzversicherern unter dem Namen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz häufige Risikokombination. Der bei allen Versicherern kurz und einzeln benannte Verkehrs-Rechtsschutz gilt für ein einzelnes Motorfahrzeug und alle sich darin berechtigt befindenden Personen, also nicht nur Fahrer, sondern auch Insassen. Der Versicherungsnehmer (= der direkte Vertragspartner des Versicherers) als einzelne Person ist auch als berechtigter Fahrer eines anderen Fahrzeugs bis zum Fahrrad sowie als Fußgänger oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln versichert. Außerdem kann der Verkehrs-Rechtsschutz auf alle Motorfahrzeuge der Mitglieder einer Familie und dafür geltende Eigenschaften dieser Personen (z.B. Halter, Eigentümer) ausgedehnt werden.
Wartzeit(en)Keine Wartezeit besteht, wenn für das gleiche versicherte Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das des Vorversicherers anschließt.
 Besteht keine Vorversicherung, die lückenlos an den Versicherungsschutz anschließt besteht für folgende Leistungsarten eine Wartezeit von drei Monaten:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
 Keine Wartezeit besteht für:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
- Steuer-Rechtsschutz, im Sozial-Rechtsschutz und im Verwaltungs-Rechtsschutz in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
WohnungswechselIst Deine Wohnung schon über den Wohnungs-Rechtsschutz bei uns versichert, so lässt sich ähnlich wie bei einer Hausratversicherung der Versicherungsschutz mit dem beendeten Umzug fast automatisch auf die Nachfolgewohnung übertragen. Gebe einfach Deine neue Anschrift aber möglichst bald an. Streitigkeiten um das beendete Mietverhältnis können noch versichert sein, etwa wegen angeblich nicht ordentlich erledigter Schönheitsreparaturen.
Bei Deinem grünen Rechtsschutz-Versicherer ist »Nachhaltigkeit« fest in der Geschäftsstrategie und in der Unternehmenskultur verankert.

Bereits seit dem Jahre 2010 -also schon einige Zeit vor dem Abkommen von Paris- hat die DMB Rechtsschutz seine Versicherungsaktivitäten klimafreundlich gestellt. Die Berechnung der Klimagase nach dem Greenhouse Gas Protokoll (GHG Protocol) erfolgt nicht nur nach Scope 1 (direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase) und Scope 2 (Emissionen bezogener Energien) sondern auch nach Scope 3. Somit versucht der DMB Rechtsschutz die gesamte Wertschöpfungskette zu berücksichtigen und klimafreundich zu stellen. Ziel der DMB Rechtsschutz ist es, klimaschädliche Emissionen so weit als möglich zu reduzieren. Verbleibende Emissionen werden kompensiert durch Klimaschutzprojekte.

Mit Unterstützung von Greensurance® und der Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt hat die DMB Rechtsschutz das Produkt YOLIG entwickelt. Der Entwicklungsstartschuss für das neue Rechtsschutzprodukt wurde im Jahre 2019 gegeben, berücksichtigt Aspekte der Nachhaltigkeit und wurde im Jahre 2022 auf den Markt gebracht. Greensurance® bezeichnet das Rechtsschutz-Produkt nicht als »nachhaltig«, da es in Rechtsschutz nicht so naheliegend, wie beispielsweise in der Hausratversicherung ist, »Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz« zu implementieren. Dem Nachhaltigkeitsteam von Greensurance® und der Greensurance Stiftung war es wichtig, dass ein Privat-Rechtsschutz mit Mobilitäts-Rechtsschutz entwickelt wird, der die Mobilität absichert, auch ohne eigenes Auto über den Verkehrsrechtsschutz absichern zu müssen. Der DMB Rechtschutz fand diese nachhaltige Inspiration wunderbar und hat im Tarif YOLIG diese verwirklicht! Weitere Nachhaltigkeitsaspekte wie den Fahrern von 100%-Elektroautos (STROMERN) einen Nachhaltigkeitsrabatt zu gewähren und auch Studenten und Studentinnen einen vergünstigten Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen wurden verwirklicht. Als »corporate citizenship« (der DMB Rechtsschutz als »guter Bürger«) wird für jeden YOLIG-Vertrag vom Rechtsschutzversicherer ein festgelegter Betrag an ein Umwelt- und/oder Klimaschutzprojekt gespendet. Nicht nur für das erste versicherten Jahr – sondern auch für jedes weitere Versicherungsjahr. Bei Schadenfreiheit verdoppelt die DMB Rechtsschutz den Spendenbetrag.

Dein grüner Rechtsschutz-Versicherer leistet:
  • Rechtsschutz-Tarif mit Aspekten der Nachhaltigkeit (z.B. Mobilitäts-Rechtsschutz für alle die Mobil ohne eigenes Auto sind)
  • Corporate Citizenship – laufende Nachhaltigkeitsspenden für jeden YOLIG-Vertrag
  • Nachhaltige Entwicklung in der Kapitalanlage durch ESG-Rating und Investition in erneuerbare Energien und Infrastruktur
  • Aus- und Weiterbildung zur Nachhaltigkeit – u.a. wird die Ausbildung zum/zur ESGberater/ESGberatin – Fachberater/in für nachhaltiges Versicherungswesen© gefördert
  • Soziales Engagement außerhalb des klassischen Versicherungsgeschäfts durch Unterstützung der Interessen des Deutschen Mieterbundes
  • Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Weiterhin ist gut zu wissen, dass der DMB Rechtsschutz ein konzernunabhängiger Spezialversicherer mit zwei zentralen Geschäftsfeldern ist: Miet-Rechtsschutz wird Mietervereinen innerhalb des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Form von Gruppenverträgen angeboten. Das zweite Geschäftsfeld umfasst die Absicherung aller wesentlichen rechtlichen Risiken im privaten Bereich, für Geschäftskunden, für Vereine und für die Landwirtschaft. Auch wenn der DMB Rechtsschutz eine Aktiengesellschaft ist, so sind die Beteiligungsverhältnisse des DMB Rechtsschutz klar strukturiert. 100% aller Anteile liegen innerhalb des Deutschen Mieterbundes. Gewinne fließen so in die soziale Arbeit des Deutschen Mieterbundes!

Wir stellen Dir mit Abschluss Deines Versicherungsvertrages einen kostenlosen »Digitalen Versicherungsmanager« zur Verfügung. Deine Abschlussdokumente findest Du unter »Mein Konto«. Hier hast Du Die Möglichkeit Deine Ökopunkte einzusehen, weitere Versicherung abzuschließen und Deine Versicherungsverträge zu verwalten. Auch findest Du Deine*n Ansprechpartner*in für Versicherungsfragen.

 

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