Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schließe ich die konkreteste Versorgungslücke,
die sich aus dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland ergibt. Denn im Falle einer Krankheit
oder eines Unfalls erhalte ich aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistung, wenn ich meinen
Beruf nicht mehr ausüben kann. Nur wenn ich vollständig erwerbsgemindert bin, also nicht mehr als 3 Stunden,
egal in welchem Beruf arbeiten kann, erhalte ich die vollständige Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Kann ich noch zwischen drei und sechs Stunden in einem Beruf, welcher mir durch die Bundesagentur
für Arbeit zugewiesen wird, arbeiten, erhalte ich nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als sechs Stunden
erhalten ich keinen sozialen Ausgleich.
Kurz und knapp: Auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist kein Verlass! Deshalb (ver)SICHERE ich mich.
Übrigens: Mache ich mich selbständig, dann kann ich mich nicht einmal mehr über die gesetzliche Rentenversicherung
zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente absichern. Deshalb gehört zur Selbständigkeit immer auch der Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsrente, evtl. kombiniert mit einer grünen Basisversorgung zur steuerlichen Optimierung.